Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag zur Errichtung einer Evang.-Luth. Kirche auf dem Grundstück Fl.Nr. 928/6 Gmk. Petershausen vom 30.08.2013 gem. § 35 Abs. 2 BauGB, sofern die öffentliche Erschließung gesichert ist.
Die erforderlichen Abstandsflächen werden durch die Gemeinde Petershausen übernommen.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.