Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid gem. § 34 BauGB unter folgenden Voraussetzungen zu:

Die Kubatur des Baukörpers ist auf die Abmessungen 15,99 m x 9,99 m zu ändern, die Dachneigung darf maximal 45 °, die Wandhöhe darf max. 3,50 m (inklusive Kniestock 0,50 m), dies entsprich E + D, betragen. Die Auflagen zum Immissionsschutz sind in die Genehmigung aufzunehmen.

 

Die Erschließung (Wasser und Kanal) ist nicht gesichert. Der Bauwerber hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass entsprechende Dienstbarkeiten mit den Nachbarn abgeschlossen und vorgelegt werden. Eventuelle Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf seine Kosten zu errichten.

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.