Beschluss:
Der Bau-
und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid gem. § 34 BauGB unter
folgenden Voraussetzungen zu:
Die Kubatur des
Baukörpers ist auf die Abmessungen 15,99 m x 9,99 m zu ändern, die Dachneigung
darf maximal 45 °, die Wandhöhe darf max. 3,50 m (inklusive Kniestock 0,50 m),
dies entsprich E + D, betragen. Die Auflagen zum Immissionsschutz sind in die
Genehmigung aufzunehmen.
Die
Erschließung (Wasser und Kanal) ist nicht gesichert. Der Bauwerber hat auf
eigene Kosten dafür zu sorgen, dass entsprechende Dienstbarkeiten mit den
Nachbarn abgeschlossen und vorgelegt werden. Eventuelle Ver- und
Entsorgungsleitungen sind auf seine Kosten zu errichten.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.