Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1408 Gmk. Kollbach vom 29.08.2013 gem. § 35 Abs. 2 BauGB. Sofern eine Privilegierung für das Vorhaben durch das Amt für Landwirtschaft erfolgt.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.