Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister, Herrn
Günter Fuchs, die Entlastung gemäß
Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung.
Herr Bürgermeister Fuchs ist persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister, Herrn
Günter Fuchs, die Entlastung gemäß
Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung.
Herr Bürgermeister Fuchs ist persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.