Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer freistehenden, unbeleuchteten Werbeanlage vom 06.09.2013 gem. § 30 BauGB nicht.

Das Sichtdreieck ist gem. Bebauungsplan von jeglicher Bebauung freizuhalten, damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Einer Errichtung außerhalb des Bauraumes wird ebenfalls nicht zugestimmt.