Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer
freistehenden, unbeleuchteten Werbeanlage vom 06.09.2013 gem. § 30 BauGB nicht.
Das Sichtdreieck ist
gem. Bebauungsplan von jeglicher Bebauung freizuhalten, damit die Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Einer Errichtung
außerhalb des Bauraumes wird ebenfalls nicht zugestimmt.