Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung vom 23.09.2013 zur Errichtung eines 3-fach Carports gem. § 30 BauGB.

Eine Befreiung zur Errichtung des Carports außerhalb des Bauraumes gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.