Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung vom
23.09.2013 zur Errichtung eines 3-fach Carports gem. § 30 BauGB.
Eine Befreiung zur
Errichtung des Carports außerhalb des Bauraumes gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird
erteilt.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.