Beschluss:
Der Werkausschuss
nimmt die aufgeführten Informationen zur Kenntnis und beauftrag die Werkleitung
die Neuverlegung des Regenwasserkanals durchzuführen soweit der
Regenwasserkanal mittels Grunddienstbarkeit gesichert wird.
Die Werkleitung wird
beauftragt beim BayGT zu klären ob die Verrohrung ein Bach oder ein Kanal ist.