Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Überdachung
vom 16.10.2013 gem. § 34 BauGB. Der beantragten Abweichung von den
Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO wird zugestimmt.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum
(insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von dem Antragsteller zu entrichten.