Beschluss:
Der Werkausschuss nimmt die vorgelegte Gebührenkalkulation zur Kenntnis und beschließt, dass die Gebührenunterdeckungen aus den Vorjahren berücksichtigt werden sollen. Die Abschreibung der zuwendungsfinanzierten Investitionskosten ist nicht gewünscht. Für die Jahre 2013 bis 2017 beträgt die Verbrauchsgebühr 1,46 €/ m³, die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,26 €/m². Die Grundgebühren betragen monatlich:
bis 2,5 m³/h 4,00 €
bis 6,0 m³/h 9,50 €
bis 10,0 m³/h 16,00 €
über 10,0 m³/h 120,00 €