Beschluss:
Der Werkausschuss nimmt die
vorgelegte Gebührenkalkulation zur Kenntnis und beschließt, dass die
Gebührenunterdeckungen aus den Vorjahren berücksichtigt werden sollen. Die
Abschreibung der zuwendungsfinanzierten Investitionskosten ist nicht gewünscht.
Für die Jahre 2013 bis 2017 beträgt die Verbrauchsgebühr 1,53 €/ m³. Die
Grundgebühren betragen monatlich:
bis 2,5
m³/h 4,00
€
bis 6,0
m³/h 9,50
€
bis 10,0
m³/h 16,00 €
über 10,0
m³/h 120,00 €