Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Beschluss:

Der Werkausschuss nimmt die vorgelegte Gebührenkalkulation zur Kenntnis und beschließt, dass die Gebührenunterdeckungen aus den Vorjahren berücksichtigt werden sollen. Die Abschreibung der zuwendungsfinanzierten Investitionskosten ist nicht gewünscht. Für die Jahre 2013 bis 2017 beträgt die Verbrauchsgebühr 1,53 €/ m³. Die Grundgebühren betragen monatlich:

 

bis          2,5 m³/h                                             4,00 €                   

bis          6,0 m³/h                                             9,50 €                   

bis     10,0 m³/h                          16,00 €                      

über   10,0 m³/h                                       120,00 €