Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses vom 02.12.2013 gem. §34 BauGB.

Die Grenzabstände bzw. die Abstandsflächen sind vom LRA zu prüfen.

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.