Beschluss:
Der Bau und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung vom 06.12.2013 zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage gem. § 30 BauGB.
Die schriftlich beantragten Abweichungen und Befreiungen 1 – 6 vom BBP „Wendelstein IV“ werden gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzungen von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.