Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu den beantragten Nutzungsänderungen von einem landwirtschaftlichen Gebäude zu drei verschiedenen Gewerbeeinheiten vom 09.01.2014 gem. § 34 BauGB. Die gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz sind einzuhalten.

Die Gemeinde bittet die nachbarrechtlichen Belange auf Einhaltung zu prüfen, und zu überwachen. 

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.