Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu den beantragten Nutzungsänderungen
von einem landwirtschaftlichen Gebäude zu drei verschiedenen Gewerbeeinheiten
vom 09.01.2014 gem. § 34 BauGB. Die gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz
sind einzuhalten.
Die Gemeinde bittet
die nachbarrechtlichen Belange auf Einhaltung zu prüfen, und zu
überwachen.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.