Beschluss:
Der Bau und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung einer Dachgaube vom 23.12.2013 gem. § 34 BauGB.
Kosten für
erforderliche Änderungen im Öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordsteinabsenkungen, Versetzungen von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.