Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorgelegten Antrag auf Vorbescheid 21.02.2014 gemäß § 34 BauGB, zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen. Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen gem. der Stellplatzsatzung der Gemeinde Petershausen ist im Antrag auf Baugenehmigung nachzuweisen.
Die Erschließung über ein Geh bzw. Fahrtrecht des Südwestlich gelegenen Doppelhauses ist für einen Bauantrag durch den Bauwerber nachzuweisen.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.