Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorgelegten Antrag auf Nutzungsänderung eines Rinderstalles in 3 Gewerbeeinheiten gemäß § 34 BauGB.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.