Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude auf der Fl. Nr. 43/4 gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Bau GB.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu tragen.