Beschluss:
Herr 1. Bürgermeister Marcel Fath wird bis auf Widerruf zum
für die Durchführung von
Eheschließungen beschränkten Standesbeamten bestimmt.
Herr 1. Bürgermeister Marcel Fath ist persönlich beteiligt
(Art. 49 GO) und nimmt an der Abstimmung nicht teil.