Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

Herr 1. Bürgermeister Marcel Fath wird bis auf Widerruf zum für die Durchführung von

Eheschließungen beschränkten Standesbeamten bestimmt.

 

Herr 1. Bürgermeister Marcel Fath ist persönlich beteiligt (Art. 49 GO) und nimmt an der Abstimmung nicht teil.