Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage sowie drei Stellplätzen, gem. § 30 BauGB. Den beantragten Befreiungen bezüglich des Stauraums und der Aufschüttung wird zugestimmt. Die Nachbarunterschriften werden nachgereicht.
Kosten für
möglicherweise erforderliche Änderungen im öffentlichen Verkehrsraum (hier
insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken, Versetzung
von Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der dazugehörigen Anschlüsse)
sind vom Antragsteller zu entrichten.