Beschluss:
Der
Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines
Betriebsleiterwohnhauses als Ersatzbau mit Doppelgarage vom 25.03.2014 gem. §
35 BauGB, sofern eine Privilegierung für das Vorhaben durch das Amt für
Landwirtschaft erfolgt. Die erforderlichen 5 Stellplätze sind nachzuweisen.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.