Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses als Ersatzbau mit Doppelgarage vom 25.03.2014 gem. § 35 BauGB, sofern eine Privilegierung für das Vorhaben durch das Amt für Landwirtschaft erfolgt. Die erforderlichen 5 Stellplätze sind nachzuweisen.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.