Beschluss:
Der Bau-
und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur
Aufstockung des bestehenden Gewerbegebäudes und zur beabsichtigten
Nutzungsänderung, entsprechend dem Bauantrag vom 24. März 2014, gemäß § 30
BauGB. Den beantragten Befreiungen wird gemäß § 31 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
Die
erforderlichen Nachbarunterschriften konnten nicht eingeholt werden.
Kosten für
möglicherweise erforderliche Änderungen im öffentlichen Verkehrsraum (hier
insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken, Versetzung
von Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der dazugehörigen Anschlüsse)
sind vom Antragsteller zu entrichten.