Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung im Sinne des § 34 Baugesetzbuch sowie der Baunutzungsverordnung § 5. Die gesetzlichen Vorschriften für den Immissionsschutz sind einzuhalten. Tätigkeiten in der Hobby-Werkstatt an Sonn- und Feiertagen sind auszuschließen. Die Gemeinde wird das Landratsamt Dachau bitten, gegebenenfalls die nachbarrechtlichen Belange auf Einhaltung zu überwachen und zu prüfen.

Kosten für möglicherweise erforderliche Änderungen im öffentlichen Verkehrsraum (hier insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken, Versetzung von Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der dazugehörigen Anschlüsse) sind vom Antragsteller zu entrichten.