Beschluss:
Der Bau-
und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu der beantragten
Nutzungsänderung im Sinne des § 34 Baugesetzbuch sowie der
Baunutzungsverordnung § 5. Die gesetzlichen Vorschriften für den
Immissionsschutz sind einzuhalten. Tätigkeiten in der Hobby-Werkstatt an Sonn-
und Feiertagen sind auszuschließen. Die Gemeinde wird das Landratsamt Dachau
bitten, gegebenenfalls die nachbarrechtlichen Belange auf Einhaltung zu
überwachen und zu prüfen.
Kosten für
möglicherweise erforderliche Änderungen im öffentlichen Verkehrsraum (hier
insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken, Versetzung von
Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der dazugehörigen Anschlüsse)
sind vom Antragsteller zu entrichten.