Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Dreifachgarage und Nebengebäude - Flurnummer 12/4 - sowie Abbruch der Gerätehalle und Erstellung eines Ersatzbaus - Flurnummer 12/0, vom 26.03.2014 gemäß § 35 Baugesetzbuch. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass der noch nicht vom Landratsamt Dachau genehmigte Vorbescheid auch die entsprechende Zustimmung erfährt.

Kosten für möglicherweise erforderliche Änderungen im öffentlichen Verkehrsraum (hier insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken, Versetzung von Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der dazugehörigen Anschlüsse) sind vom Antragsteller zu entrichten.