Beschluss:
Der Bau-
und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung, zum
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Dreifachgarage und Nebengebäude -
Flurnummer 12/4 - sowie Abbruch der Gerätehalle und Erstellung eines Ersatzbaus
- Flurnummer 12/0, vom 26.03.2014 gemäß § 35 Baugesetzbuch. Dies geschieht
unter der Voraussetzung, dass der noch nicht vom Landratsamt Dachau genehmigte
Vorbescheid auch die entsprechende Zustimmung erfährt.
Kosten für
möglicherweise erforderliche Änderungen im öffentlichen Verkehrsraum (hier
insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken, Versetzung
von Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der dazugehörigen Anschlüsse)
sind vom Antragsteller zu entrichten.