Beschluss:
Unter Abänderung des Satzes 2 des erneuten
Auslegungsbeschlusses vom 27.03.2014 tritt der Gemeinderat erneut in die
Beratung zur Einwendung des Herrn Rottmair ein und beschließt wie folgt:
Beschluss zum Einwand von Herrn Rottmair:
Die Gremien der planenden Kommunen nehmen die Stellungnahme zur Kenntnis und verweisen auf das Planungskonzept.
Angenommen Ja
17 Nein 2
Erneuter Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt den geänderten Entwurf zum
Interkommunalen sachlichen Teilflächennutzungsplan gem. § 204 Abs. 1 Satz 1 in
der Fassung vom 07.03.2014. Die Verwaltung wird beauftragt die erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 a Abs. 3 BauGB einzuleiten.