Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

Beschluss:

 

Unter Abänderung des Satzes 2 des erneuten Auslegungsbeschlusses vom 27.03.2014 tritt der Gemeinderat erneut in die Beratung zur Einwendung des Herrn Rottmair ein und beschließt wie folgt:

 

Beschluss zum Einwand von Herrn Rottmair:

Die Gremien der planenden Kommunen nehmen die Stellungnahme zur Kenntnis und verweisen auf das Planungskonzept.

 

Angenommen                                                                                                     Ja 17                      Nein 2

 

 

Erneuter Auslegungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den geänderten Entwurf zum Interkommunalen sachlichen Teilflächennutzungsplan gem. § 204 Abs. 1 Satz 1 in der Fassung vom 07.03.2014. Die Verwaltung wird beauftragt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB einzuleiten.