Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau eines Betriebsgebäudes vom 08.04.2014 gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB.
Das LRA Dachau wird gebeten die Abstandsflächen zu überprüfen.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen
Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken
und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse)
sind von den Antragstellern zu entrichten.