Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, gem. Art. 6 Abs. 3 BayStrWG den Gehweg entlang des Gebäudes Bahnhofstraße 22 als Gehweg zum Bestandteil der Straße zu widmen.

 

Der  Gehweg beginnt an der südwestlichen Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 713/4 Gmk. Petershausen und verläuft entlang des Gebäudes Bahnhofstraße 22.  

Der Gehweg hat eine Länge von 23 m.

 

Straßenbaulastträger ist hierfür die Gemeinde Petershausen.

 

Nicht von der Widmung betroffen ist die am Haus befindliche Treppe und die Auffahrtsrampe, welche den Zugang zum Ladengeschäft darstellen, diese sind im Unterhalt und Pflege alleinige Aufgabe der Eigentümer von Fl.Nr. 713/4 Gemarkung Petershausen.