Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE vom 27.05.2014 gem. § 34 BauGB.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen
Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken
und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse)
sind von den Antragstellern zu entrichten.