Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Um-, Ausbau eines
Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus mit Anbau eines Balkons und
Wintergarten vom 27.Mai 2014 gem. § 30 Abs. 3 BauGB.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.