Beschluss:
Der Bau-
und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für
den Bau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude und Doppelgarage vom 05. Mai
2014 gem. § 34 BauGB.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten,
sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse), sind von der Antragstellerin
zu entrichten