Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Bau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude und Doppelgarage vom 05. Mai 2014 gem. § 34 BauGB.

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse), sind von der Antragstellerin zu entrichten