Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag vom 23.05.2014 zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen gem. § 34 BauGB.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten