Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag vom 28.05.2014 zur
Errichtung des Neubaus eines Gerätehauses gem. § 35 Abs. 2 BauGB.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.