Beschluss:
Die im
Planungskonzept zugrunde gelegten Schutzabstände schränken die Entwicklung von
Dorfgebieten im Gemeindebereich Petershausen ein, zudem käme es zu einer
Ungleichbehandlung gegenüber der gemeindeeigenen Bauleitplanung zu
Windkraftanlagen. Um eine künftige Siedlungsentwicklung und damit die
Planungshoheit der Gemeinde Petershausen nicht zu beeinträchtigen, wird zu
Dorf- und Mischgebieten ein Mindestabstand von 950 m gefordert.