Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: o

Beschluss:

Die im Planungskonzept zugrunde gelegten Schutzabstände schränken die Entwicklung von Dorfgebieten im Gemeindebereich Petershausen ein, zudem käme es zu einer Ungleichbehandlung gegenüber der gemeindeeigenen Bauleitplanung zu Windkraftanlagen. Um eine künftige Siedlungsentwicklung und damit die Planungshoheit der Gemeinde Petershausen nicht zu beeinträchtigen, wird zu Dorf- und Mischgebieten ein Mindestabstand von 950 m gefordert.