Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur
Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage vom 18.06.2014 gemäß § 34 BauGB.
Zu den gestellten
Fragen wird das Einvernehmen erteilt, das Vorhaben fügt sich gemäß § 34 BauGB
ein. Eine Abweichung von den Abstandsflächen kann in Aussicht gestellt werden,
sofern die nachbarliche Zustimmung vorliegt. Die Abstandsflächen sollen vom
Landratsamt geprüft werden.
Änderungen im
öffentlichen Straßenraum dürfen nicht vorgenommen werden.