Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss hat aus städtebaulicher Sicht keine Möglichkeit Einwände gegen die beiden Vorhaben zu erheben. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt deshalb keine städtebaulichen Einwände in der Stellungnahme gegen die Errichtung und den Betrieb der beiden Windkraftanlagen auf den Flur-Nrn. 325 und 660, Gemarkung Kammerberg, Gemeinde Fahrenzhausen, Landkreis Freising, zu erheben. Die Gemeinde ist sich bewusst, dass sie in diesem Verfahren keine drittschützenden Aspekte vortragen kann. Dennoch weisen Bürgermeister und Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Petershausen das Landratsamt Freising auf die Sorgen und Nöte unserer Bürger und die fachlichen Bedenken des Bau- und Umweltausschusses in der Stellungnahme hin.

 

Wir fordern, die Kumulierungseffekte (Schlagschatten, Schall etc.) aller drei vom Antragsteller geplanten Windkraftanlagen gemeinsam zu prüfen und zu bewerten. Eine Bewertung der Anlagen in jeweils einzelnen, unabhängigen Genehmigungsverfahren ist nach unserer Auffassung unzureichend. Nur in einer gemeinsamen Betrachtung aller drei geplanten Anlagen kann die vorgesehene Prüfung auf umweltschädliche Einflüsse in ausreichendem Maße durchgeführt werden. Die Gemeinde fordert eine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit die Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Es ist ebenfalls sicher zu stellen, dass die tatsächlich zu erwartenden Belastungen der geplanten Pilotanlagen geprüft werden. Der Bezug auf eine ggf. nur ungenügend vergleichbare Referenzanlage scheint uns unzureichend.