Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Erhöhung
der Fundtierpauschale ab dem 01.01.2015 auf den Betrag von 1,30 € pro Einwohner
mit Hauptwohnsitz jeweils zum 30.06 des vorangegangenen Jahres.
Die Auszahlung der Pauschale erfolgt unter der
Bedingung, dass
- Dem GR ein detaillierter Wirtschaftsplan und Jahresabschluss
jährlich vorgelegt wird, beginnend mit Geschäftsjahr 2013
- Es ist jährlich ein Nachweis über die in Petershausen
aufgefundenen Tiere vorzulegen, beginnend mit KJ 2013
- Alle Ablehnungen von Anfragen Petershausener Gemeindebürger sind
schriftlich zu begründen und der Gemeindeverwaltung vorzulegen.
Sollte die Mittelverwendung plausibel erscheinen und
die Ziffern 1-3 eingehalten werden, wird der Bürgermeister ermächtigt den
Zuschussbetrag auf 1,50 € zu erhöhen.