Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Bau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen vom 12. Juni 2014 gem. § 34 BauGB, nach Fertigstellung des Neubaus sind die  bestehenden Gebäude abzureißen. 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse, sind von den Antragstellern zu entrichten