Beschluss:
Der Bau-
und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für
den Bau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen vom 12. Juni 2014 gem. § 34
BauGB, nach Fertigstellung des Neubaus sind die
bestehenden Gebäude abzureißen.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse, sind
von den Antragstellern zu entrichten