Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss versagt das Einvernehmen nach § 36 BauGB, da öffentliche Belange in Form schädlicher Umwelteinwirkungen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB) beeinträchtigt werden. Die Überschreitung der Werte im Schallschutzgutachten sind von Amtswegen zu untersuchen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat begründete Zweifel an der Belastbarkeit des Artenschutzgutachtens. 

 

Die Gemeinde ist sich bewusst, dass sie in diesem Verfahren keine drittschützenden Aspekte vortragen kann. Dennoch weisen Bürgermeister und Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Petershausen das Landratsamt Dachau auf die Sorgen und Nöte unserer Bürger und die fachlichen Bedenken des Bau- und Umweltausschusses in der Stellungnahme hin. Eine Vorbelastung am geplanten  Standort ist derzeit nicht gegeben

 

Wir fordern, die Kumulierungseffekte (Schlagschatten, Schall etc.) aller drei vom Antragsteller geplanten Windkraftanlagen gemeinsam zu prüfen und zu bewerten. Eine Bewertung der Anlagen in jeweils einzelnen, unabhängigen Genehmigungsverfahren ist nach unserer Auffassung unzureichend. Nur in einer gemeinsamen Betrachtung aller drei geplanten Anlagen kann die vorgesehene Prüfung auf umweltschädliche Einflüsse in ausreichendem Maße durchgeführt werden. Die Gemeinde fordert eine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit die Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Es ist ebenfalls sicher zu stellen, dass die tatsächlich zu erwartenden Belastungen der geplanten Pilotanlagen geprüft werden. Der Bezug auf eine ggf. nur ungenügend vergleichbare Referenzanlage scheint uns unzureichend.

 

 

 

Antrag auf Rückstellung

 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beantragt die Rückstellung nach § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens soll ausgesetzt werden.