Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung in der vorliegenden Fassung gemäß § 30 BauGB zu.

Die Befreiungen für die Überschreitung der Abstandsreduzierung zur Straße bzw. die Dachausführung des Garagendaches werden erteilt. Zu achten ist auf die Einhaltung der gemeindlichen Stellplatzsatzung sowie die Absicherung der östlichen Seite der Garage, da sich dort ein gemeindlicher Durchgangsweg befindet.

Kosten für möglicherweise erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum, insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltkästen und Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der dazugehörigen Anschlüsse, sind vom Antragsteller zu entrichten