Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorgelegten Antrag auf
Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses vom 19. September 2014 gem.
§34 BauGB.
Die vorgeschlagenen
Varianten werden all als denkbar erachtet. In der Diskussion des Bauausschusses
haben die Varianten 2 und 3 besondere Erwähnung gefunden.
Kosten für erforderliche Änderungen im Öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.