Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag vom 27.10.2014 auf Nutzungsänderung gem. § 30 BauGB. Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten