Beschluss:
Der
Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister, Herrn Marcel Fath, die Entlastung
für das Haushaltjahr 2013 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung.
Beschluss:
Der
Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister, Herrn Marcel Fath, die Entlastung
für das Haushaltjahr 2013 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung.