Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Beschluss:

Der Bau und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage vom 20.11.2014 gemäß §34 BauGB.

Zu der gestellten Abweichung der Rampenneigung wird das Einvernehmen erteilt.

Die nachbarrechtliche Zustimmungen gem. Art. 6 Abs. BayBO für die Abstandsflächenübernahme liegen dem Bauantrag bei.

Die Erschließung ist gesichert u. das Löschwasser ist vom Bauwerber nachzuweisen.

Änderungen im öffentlichen Straßenraum dürfen nicht vorgenommen werden.