Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung vom 29. Dezember 2011 gemäß §30 BauGB, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Stellplatz und 2 Garagen, eine der Garagen ist Bestand. Die schriftlich beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan werden erteilt.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung, 3 erforderlichen Stellplätze, sind auf dem Grundstück dargestellt.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.