Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorgelegten
Antrag auf Baugenehmigung vom 29. Dezember 2011 gemäß §30 BauGB, zur Errichtung
eines Einfamilienhauses mit einem Stellplatz und 2 Garagen, eine der Garagen
ist Bestand. Die schriftlich beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan werden
erteilt.
Die nach der
gemeindlichen Stellplatzsatzung, 3 erforderlichen Stellplätze, sind auf dem
Grundstück dargestellt.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.