Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen gem. § 34 BauGB für Haus A und gem. § 35 (2) BauGB für Haus B zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Wohnanlage vom 22.12.2011.
Das LRA wird gebeten
im Rahmen der Baugenehmigung die Situierung der Stellplätze, insbesondere
Stellplatz Nr. 1 zu prüfen um die Anfahrtssituation zu verbessern.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.