Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen gem. § 34 BauGB für Haus A und gem. § 35 (2) BauGB für Haus B zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Wohnanlage vom 22.12.2011.

Das LRA wird gebeten im Rahmen der Baugenehmigung die Situierung der Stellplätze, insbesondere Stellplatz Nr. 1 zu prüfen um die Anfahrtssituation zu verbessern.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.