Beschluss:
Der Gemeinderat entscheidet sich zur Umsetzung der Mittagsbetreuung und des Ganztagszugs und der Vierzügigkeit für folgende bauliche Variante: Variante 2
Der 1. Bürgermeister
wird beauftragt, das VOF-Verfahren für die Auswahl des Planungsbüros
anzustoßen. Zwischen Veröffentlichung und Definition der Beauftragung werden
bereits die heutigen Träger von Hort und Mittagsbetreuung in die
Flächenbedarfsplanung einbezogen. Der Entwurf der Beauftragung wird dem
Gemeinderat vor Veröffentlichung vorgestellt.