Beschluss:
Der Bau und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung vom 17. Februar 2012 gemäß §34 BauGB, zur Errichtung eines Carports an eine bestehende Doppelgarage.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.