Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorgelegten Antrag auf Nutzungsänderung vom 20. Februar 2012 gemäß §30 BauGB, zur Änderung von Spielstättenteilfläche in Büronutzung.

Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen für das gesamte Objekt muss nachgewiesen sein.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.