Beschluss:
Der Bau und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem vorgelegten Antrag auf Nutzungsänderung vom 20. Februar 2012 gemäß §30 BauGB, zur Änderung von Spielstättenteilfläche in Büronutzung.
Die erforderliche
Anzahl von Stellplätzen für das gesamte Objekt muss nachgewiesen sein.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.