Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den o.g. Ausführungen und den rechtlichen Ausführungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz (s. Anlage FSt. 8/2011) und hebt den Beschluss vom 28.04.2011 auf. Unterlagen für die nicht-öffentliche Sitzung werden im Ausnahmefall zur Verfügung gestellt, wenn dies aufgrund des Umfangs geboten erscheint.