Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung vom 11.04.2012 gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zur Errichtung einer Terrassenüberdachung und eines Schwimmbades.

Kosten für erforderliche Absenkungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzen von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.