Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung vom 11.04.2012 gemäß § 30 BauGB zur Errichtung eines Wohnhauses mit Carport. Die schriftlich beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wendelstein IV“ werden erteilt.

 

Kosten für erforderliche Absenkungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzen von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.