Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Antrag auf
Baugenehmigung vom 11.04.2012 gemäß § 30 BauGB zur Errichtung eines Wohnhauses
mit Carport. Die schriftlich beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Wendelstein IV“ werden erteilt.
Kosten für erforderliche Absenkungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzen von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.